Infektionsschutzplan (Hygienekonzept) aktualisierte Fassung vom 17.04.2021 # 1InstitutionOpen Heaven e.V., Amselweg 1, 71083 Herrenberg Vertreten durch Jörg Dimmler und Jens Haberkorn# 2 Beauftragte PersonVerantwortlich für die Erstellung des Infektionsschutzplans, dessen Öffentlichmachung und Durchsetzung ist:Jens Haberkorn, Eichenstrasse 26, 71126 Gäufelden # 2,1UnterweisungFür die Durchsetzung (Ordnungsdienst) kann eine andere Person, nach Ermessen der beauftragten Person, beauftragt werden.# 3GeltungszeitDieser aktualisierte Schutzplan gilt ab dem 17.04.2021 und endet spätestens mit dem Wegfall der Vorgaben bezüglich der COVID 19 bedingten Einschränkungen aus dem Infektionsschutzgesetz, sowie der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen.# 4 GeltungsbereichDieser Plan erstreckt sich auf alle Gottesdienste sowie weitere religiöse Veranstaltungen in den oben genannten Räumen.# 5 AnmeldungDie Gottesdienstteilnehmer sollten sich, um die Einhaltung des Schutzplanes, insbesondere der infektionsschützenden Maßnahmen, zu gewährleisten, anmelden.Eine Teilnehmerliste mit Kontaktdaten wird geführt. Diese ist am Eingangstisch ausgelegt. # 6Infektionsschützende Maßnahmen# 6,1Personen mit auf COVID 19 hinweisenden Vorerkrankungen und Symptome, ist der Zutrittzu den Räumlichkeiten zu verweigern.# 6,2Alle Teilnehmer müssen eine medizinische Maske während der gesamten Veranstaltung tragen, welche die Anforderungen der DIN EN 14683:2019-10 (OP-Maske) erfüllt. Zulässig ist auch das Tragen eines Atemschutzes, welcher die Anforderungen der DIN EN 149:2001 (FFP2), des chinesischen Standards KN95, des nordamerikanischen Standards N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt. Dies giltauch für Kinder von6 Jahren an.Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung entfällt für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, wobei die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen hat. Weiterhin besteht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht. (§ 3 Abs. 2 CoronaVO).Ebenfalls soll bei Zutritt, sowie nach erneutem Zutritt (z.B. WC), die Hände desinfiziert werden. Sowohl am Eingang, als auch am Ausgang werden Desinfektionsmittel aufgestellt.# 6,3Im WC werden ebenfalls Seife, Einmalhandtücher und Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt.# 6,4Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestabstandes. Dieser beträgt 1,5 Meter. Für alle Sitzplätze von aktiven und passivenTeilnehmern wurden Plätze mit abgemessenem Mindestabstand in den Räumen gestellt. Stühle dürfen lediglich nach Rücksprache mit demOrdnungsdienst verschoben werden. Es sind Einzelsitze sowie Familienplätze (für in einem Haushalt lebenden Familienangehörigen) gestellt. Dem Ordner ist bitte Folge zu leisten.
# 6,5 Lüftung. Vor jeder Veranstaltung, während der Veranstaltung alle 20 Minuten, als auch im Anschluss wird gelüftet.# 6,6 Technische Geräte, Instrumente, Mikrofone werden jeweils nur von einem Teilnehmer genutzt und nach der Veranstaltung gereinigt. Verantwortlich ist der jeweilige Nutzer.#6,7 Vor und nach jeder Veranstaltung werden Klinken, Handläufe und andere von Teilnehmern notwendigerweise benutze Oberflächen desinfiziert.#6,8 Es werden keine Getränke oder Lebensmittel angeboten. Ggf. sollen die Teilnehmer diese selbst mitbringen.#7 Beschränkung der Teilnehmerzahl.Leider können lediglich die gestellten Plätze genutzt werden. Darüber hinaus sind, nach Weisung des Ordnungsdienstes, im Nachbarraum weitere Plätze nutzbar.#8 AllgemeinesHiermit ist jeder Teilnehmer darauf hingewiesen:Du bist verantwortlich für Deine und die Gesundheit deines „Nächsten“Du hältst eigenständig die geltenden Regeln zur Eindämmung auch im Umfeld der Gemeinde. Auf Händedrücken und andere Berührung verzichten wir.Die Gemeinde haftet nicht für die Eigenverantwortung der Teilnehmer hinsichtlich der Einhaltung der behördlichen individuellen Schutzmaßnahmen.8,1 GemeindegesangDer Gemeindegesang bei den oben genannten Veranstaltungen (siehe #4) ist aktuell untersagt. #9 BekanntmachungDieser Plan wird auf folgende Homepage gestellthttps://www.openheaven-herrenberg.de/ Am Ein- und Ausgang ausgehängt. Mitdem Betreten der Räume wird dieser Schutzplan anerkannt und dessen Einhaltung zugesichert.Auf Wunsch ausgehändigt.Auf Anordnung von Behörden diesen in geeigneter Form zur Verfügung gestellt.
Infektionsschutzplan (Hygienekonzept) aktualisierte Fassung vom 17.04.2021 # 1InstitutionOpen Heaven e.V., Amselweg 1, 71083 Herrenberg Vertreten durch Jörg Dimmler und Jens Haberkorn# 2 Beauftragte PersonVerantwortlich für die Erstellung des Infektionsschutzplans, dessen Öffentlichmachung und Durchsetzung ist:Jens Haberkorn, Eichenstrasse 26, 71126 Gäufelden # 2,1UnterweisungFür die Durchsetzung (Ordnungsdienst) kann eine andere Person, nach Ermessen der beauftragten Person, beauftragt werden.# 3GeltungszeitDieser aktualisierte Schutzplan gilt ab dem 17.04.2021 und endet spätestens mit dem Wegfall der Vorgaben bezüglich der COVID 19 bedingten Einschränkungen aus dem Infektionsschutzgesetz, sowie der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen.# 4 GeltungsbereichDieser Plan erstreckt sich auf alle Gottesdienste sowie weitere religiöse Veranstaltungen in den oben genannten Räumen.# 5 AnmeldungDie Gottesdienstteilnehmer sollten sich, um die Einhaltung des Schutzplanes, insbesondere der infektionsschützenden Maßnahmen, zu gewährleisten, anmelden.Eine Teilnehmerliste mit Kontaktdaten wird geführt. Diese ist am Eingangstisch ausgelegt. # 6Infektionsschützende Maßnahmen# 6,1Personen mit auf COVID 19 hinweisenden Vorerkrankungen und Symptome, ist der Zutrittzu den Räumlichkeiten zu verweigern.# 6,2Alle Teilnehmer müssen eine medizinische Maske während der gesamten Veranstaltung tragen, welche die Anforderungen der DIN EN 14683:2019-10 (OP-Maske) erfüllt. Zulässig ist auch das Tragen eines Atemschutzes, welcher die Anforderungen der DIN EN 149:2001 (FFP2), des chinesischen Standards KN95, des nordamerikanischen Standards N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt. Dies giltauch für Kinder von6 Jahren an.Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung entfällt für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, wobei die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen hat. Weiterhin besteht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht. (§ 3 Abs. 2 CoronaVO).Ebenfalls soll bei Zutritt, sowie nach erneutem Zutritt (z.B. WC), die Hände desinfiziert werden. Sowohl am Eingang, als auch am Ausgang werden Desinfektionsmittel aufgestellt.# 6,3Im WC werden ebenfalls Seife, Einmalhandtücher und Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt.# 6,4Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestabstandes. Dieser beträgt 1,5 Meter. Für alle Sitzplätze von aktiven und passiven Teilnehmern wurden Plätze mit abgemessenem Mindestabstand in den Räumen gestellt. Stühle dürfenlediglich nach Rücksprache mit demOrdnungsdienst verschoben werden. Es sind Einzelsitze sowie Familienplätze (für in einem Haushalt lebenden Familienangehörigen) gestellt. Dem Ordner ist bitte Folge zu leisten.
# 6,5 Lüftung. Vor jeder Veranstaltung, während der Veranstaltung alle 20 Minuten, als auch im Anschluss wird gelüftet.# 6,6 Technische Geräte, Instrumente, Mikrofone werden jeweils nur von einem Teilnehmer genutzt und nach der Veranstaltung gereinigt. Verantwortlich ist der jeweilige Nutzer.#6,7 Vor und nach jeder Veranstaltung werden Klinken, Handläufe und andere von Teilnehmern notwendigerweise benutze Oberflächen desinfiziert.#6,8 Es werden keine Getränke oder Lebensmittel angeboten. Ggf. sollen die Teilnehmer diese selbst mitbringen.#7 Beschränkung der Teilnehmerzahl.Leider können lediglich die gestellten Plätze genutzt werden. Darüber hinaus sind, nach Weisung des Ordnungsdienstes, im Nachbarraum weitere Plätze nutzbar.#8 AllgemeinesHiermit ist jeder Teilnehmer darauf hingewiesen:Du bist verantwortlich für Deine und die Gesundheit deines „Nächsten“Du hältst eigenständig die geltenden Regeln zur Eindämmung auch im Umfeld der Gemeinde. Auf Händedrücken und andere Berührung verzichten wir.Die Gemeinde haftet nicht für die Eigenverantwortung der Teilnehmer hinsichtlich der Einhaltung der behördlichen individuellen Schutzmaßnahmen.8,1 GemeindegesangDer Gemeindegesang bei den oben genannten Veranstaltungen (siehe #4) ist aktuell untersagt. #9 BekanntmachungDieser Plan wird auf folgende Homepage gestellthttps://www.openheaven-herrenberg.de/ Am Ein- und Ausgang ausgehängt. Mit dem Betreten der Räume wird dieserSchutzplan anerkannt und dessen Einhaltung zugesichert.Auf Wunsch ausgehändigt.Auf Anordnung von Behörden diesen in geeigneter Form zur Verfügung gestellt.